1. Es dürfen nur Mitglieder fliegen, die im Besitz eines gültigen Versicherungsnachweises
sind.
2. Der Flugbetrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die
erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer
Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Für Führerscheininhaber gilt der Nachweis
als erbracht. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest
der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
Sofern mehr als zwei Flugmodelle betrieben werden sollen, ist ein geeigneter Flugleiter
zu benennen. Bei Anwesenheit von weniger als drei aktiven Mitgliedern des Vereins kann
auf den Einsatz eines Flugleiters verzichtet werden. In diesem Fall ist jeder einzelne Pilot
für die korrekten Eintragungen im Flugbuch verantwortlich. Ist ein Flugleiter eingeteilt,
ist dieser für die korrekten Eintragungen im Flugbuch verantwortlich. Ist kein Flugleiter
eingeteilt, ist der dritte Eintreffende geeignete Pilot Flugleiter. Sender dürfen nur
eingeschaltet werden, wenn gemäß Frequenztafel eine Kanalfreiheit garantiert ist. Jeder
Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebs
nicht gefährdet oder gestört werden. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.
3. Im Modellflug unerfahrene Personen dürfen erst nach fliegerischer Einweisung und nur
im Beisein eines Vereinsmitglieds Flugmodelle auf dem Gelände betreiben.
4. Aufstiegszeiten täglich für Modelle mit Verbrennungsmotor von 9.00 Uhr -12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr – 20.00 Uhr. Flugmodelle mit Elektromotor von 9.00 Uhr – 20.00 Uhr.
Frühestens 30 Minuten nach Sonnenaufgang darf der Flugbetrieb aufgenommen und 30
Minuten vor Sonnenuntergang muss der Flugbetrieb beendet werden. Am Karfreitag
besteht für alle Modelle Flugverbot.
An Totengedenktagen (Allerheiligen und Totensonntag) gilt ein Flugverbot bis 14.00 Uhr
für alle Modelle.
5. Es darf nur auf der Start- und Landebahn gestartet und gelandet werden. Dies gilt auch
für Modelle ohne Fahrwerk und Segler. Die aktuelle Einteilung des Fluggeländes ist zu
beachten. Ohne Sicherheitsnetz darf der Flugbetrieb nicht aufgenommen werden.
6. Es dürfen bis zu fünf Flugmodelle, davon max. drei mit Verbrennungsmotor gleichzeitig
betrieben werden. Der zulässige Schallpegel beträgt bei einem Modell mit
Verbrennungsmotor 77dB(A)/25m, bei zwei Modellen 74dB(A)/25m, bei drei Modellen
72dB(A)/25m. Modelle mit Turbinenstrahltriebwerk dürfen nur im Einzelflug betrieben
und 86dB(A)/25m nicht überschreiten. Beim Betrieb von Modellen mit Turbinenantrieb
ist stets ein geeigneter Feuerlöscher bereitzuhalten. Modelle mit Verbrennungsmotor
dürfen nur mit einem gültigen Lärmpass am Flugbetrieb teilnehmen. Modelle mit
elektrischem Antrieb unterliegen keiner Emissionsmessung.
7. Der zum Fliegen freigegebene Luftraum liegt in nördlicher Richtung (siehe Skizze). Das
Überfliegen der für Zuschauer, Fahrzeuge (Parkplatz) und Modellpiloten vorgesehenen
Flächen (Sicherheitsbereich) ist strengstens verboten. Straßen und Wege innerhalb des
ausgewiesenen Flugsektors dürfen nicht unter 50m über Grund überflogen werden. Dies
gilt nicht für Start- und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem
betreffenden Weg- und Straßenabschnitt keine Personen oder störende Gegenstände
befinden. Einzelne Unterstände für Bienenstöcke im Norden sollten mit mindestens 50m
Höhe überflogen werden. Die zulässige Flughöhe beträgt 150m über Grund. Das
überfliegen von Personen (Landwirte, Spaziergänger etc.) innerhalb des Flugsektors,
wenn sich das Modell dabei unter 50m über Grund befindet ist verboten. Sofern
sich außerhalb des Flugsektors Personen aufhalten ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von
50m einzuhalten. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten im Flugsektor muss ein
Sicherheitsabstand von 50m eingehalten werden. Die vor und hinter der Landebahn
verlaufenden Feldwege sind zum Schutz des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs für die
Dauer des Modellflugbetriebs beidseitig durch Warnschilder „Achtung
Modellflugbetrieb“ zu kennzeichnen und beidseitig durch Flatterbänder abzusperren.
Sollte Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr den gesperrten Bereich passieren wollen, so ist
der Start- und Landebetrieb einzustellen und der gesperrte Bereich für den Fußgänger und
Fahrzeugverkehr freizugeben.
Es dürfen nur Modellflugzeuge eingesetzt werden, die nach Bauart und
Flugeigenschaften uneingeschränkt und ohne erhöhtes Risiko auf dem Fluggelände
(Start-und Landebahn, einzuhaltender Flugraum) betrieben werden können.
8. Gastflieger müssen Tagesmitglied werden und sich vor Aufnahme des Flugbetriebs beim
Vorstand des MFV Bretzfeld, bzw. beim Flugleiter mit gültigem Versicherungsnachweis
und Lärmpass anmelden. Vor Flugbeginn muss dem Gastpilot die Flugplatzordnung zur
Durchsicht übergeben werden. Der Erhalt muss schriftlich bestätigt werden. Der
Unkostenbeitrag beträgt 5,- € pro Tag für Erwachsene und 2,- € für Jugendliche.
Das Fliegen als Gastpilot auf unserem Gelände ist 2 mal pro Jahr und Person möglich.
Für Vereinsmitglieder besteht die Möglichkeit 2 mal pro Jahr und Person einen Gastpiloten einzuladen.
Das Fliegen als Gastpilot ist nur möglich, wenn der vereinseigene Flugbetrieb dies zulässt!
9. Flugmodelle mit einem Gesamtgewicht von mehr als 25kg dürfen auf unserem
Fluggelände nicht in Betrieb genommen werden.
10.Es darf nur mit betriebssicheren Modellen und einwandfrei arbeitenden Fernsteueranlagen
geflogen werden. Beim Betanken der Modelle sind geeignete Auffangwannen zu
verwenden, um evtl. verschüttete Treibstoffe aufzufangen. Der Inhalt der Auffangwanne
ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
11. Die Piloten haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Gegenstände gefährdet
werden. Sicherheit ist oberstes Gebot.
12. Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung getroffenen
Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am
Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller Modellflieger des Vereins
gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss auch mit einer Anzeige bei der
Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei schweren oder vorsätzlichen Verstößen droht der
Vereinsausschluss!
13. Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Raum aufhalten.
14. Den Anordnungen der Flugleiter oder der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu
leisten.
15. Alle Mitglieder sowie Besucher sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung zu halten.
16. Bei Verstößen gegen die Flugbetriebsordnung ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu
rechnen.
§ 8 Hinweise für den Notfall:
Der nächste Fernsprecher befindet sich in Scheppach/ Ortsmitte
Wichtige Rufnummern:
Kreiskrankenhaus Öhringen 07941 692 -0
Rotes Kreuz Rettungsdienst Öhringen 07941 192 22
Polizei Notruf 110
Der Vorstand des MFV Bretzfeld e.V.
Bretzfeld, im Oktober 2012